Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) stellt infrage, ob der Vorschlag von AMS-Vorstand Johannes Kopf überhaupt verfassungskonform wäre.
APA/EVA MANHART

Wien – Der jüngste Vorstoß von AMS-Vorstand Johannes Kopf zu einer besseren Verteilung von Flüchtlingen sorgt beim Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) für wenig Begeisterung: "Wir brauchen keine hilflosen Vorschläge von Bundesseite", meinte er im Gespräch mit der APA und bezweifelte, ob eine Umsetzung überhaupt verfassungskonform wäre. Kopfs Idee: Nur jenes Bundesland, in dem während des Asylverfahrens der Wohnsitz lag, soll für die Mindestsicherung an Flüchtlinge zuständig sein.

Den Ländern den Rat zu geben, das selbst via 15a-Vereinbarung zu regeln, sei zwar "lieb, bringt uns aber nicht weiter", ärgert sich Hacker. Dies komme schon daher, dass es – selbst wenn man sich einigen könnte – ein verfassungsmäßiger Grenzgang wäre. Erst unlängst habe der VfGH in einer anderen Sozialmaterie ein entgegengesetztes Urteil gefällt.

Hacker fordert Offensive zum Deutschlernen

Was es stattdessen bräuchte, wäre, dass der Bund seinen Aufgaben nachkomme. Gefordert sei etwa der Bildungsminister, der zusätzliche Dienstposten für die Schulen zur Verfügung stellen müsste. Dazu nötig sei weitere finanzielle Unterstützung in den Kindergärten und eine wirkliche Offensive zum Deutschlernen. Tatsächlich seien aber alle zuständigen Minister auf Tauchstation.

Hilfreicher wäre es, wenn der AMS-Chef vorschlagen würde, dass die Bundesländer schon während des Verfahrens entsprechende Unterstützung vor Ort anbieten würden bis hin zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Dann könnte man die Flüchtlinge in den Bundesländern binden. Klar ist für Hacker, dass diese auch eine Perspektive bräuchten: "Solange wir Flüchtlinge hinter den sieben Bergen unterbringen, dürfen wir uns nicht wundern, dass hinter den sieben Bergen Integration nicht stattfinden kann." Denn dort gebe es für sie vor Ort keine Lebensperspektive.

Auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hatte am Sonntag den Vorschlag von Kopf abgelehnt.

Antrag auf Wohnsitzauflage in Wien angenommen

Die rot-pinke Stadtregierung in Wien drängt indes den Bund auf Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Am Montag wurde ein eigener Resolutionsantrag der Regierungsfraktionen im Gemeinderat eingebracht. Verwiesen wird in diesem etwa darauf, dass Wien "konstant" Quoten übererfülle. Die Bundeshauptstadt hat zuletzt wiederholt beklagt, dass der Familiennachzug das Bildungssystem unter Druck bringt. Im Herbst soll darauf etwa mit Containerklassen reagiert werden. Der Antrag wurde letztendlich mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien angenommen. Die Opposition verweigerte die Zustimmung.

Verwiesen wird in dem der APA vorliegenden Antrag zunächst auf die Grundversorgung: "Wien übererfüllt als einziges Bundesland im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre konstant die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Betreuungsquote und liegt zeitweise bei einer Übererfüllung um fast 90 Prozent." Auch habe man rund 4.000 kriegsvertriebene Schüler aus der Ukraine aufgenommen.

Seit Beginn des Jahres 2023 erfahre Wien zusätzlich einen intensiven Zuzug von schulpflichtigen Jugendlichen unter dem Titel der Familienzusammenführung, wird weiter ausgeführt.

Eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge würde dringend nötige Abhilfe schaffen, befindet man. Konkret soll dies, wenn es nach der Wiener Regierungskoalition geht, folgendermaßen aussehen: "Nichtberufstätige Menschen mit abgeschlossenem Asylverfahren sollen drei Jahre lang in jenem Bundesland leben müssen, in dem ihr Verfahren absolviert wurde." (APA, 22.4.2024)